AGBSTUDIO35

Allgemeines
Ohne schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmt der Vermieter zu, haften der Kunde und der Dritte gesamtschuldnerisch.
Alle Preise gelten ab dem Sitz des Studios. Kosten für Auf- und Abbauten welcher Art auch immer sind nicht inbegriffen und werden bei Bedarf gesondert berechnet.
Ein Umbau der Leihgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere auch für stromführende Teile. Ohne besondere schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter dürfen die gemieteten Geräte nur in den Studioräumen verwendet werden.
Abrechnungsgrundlage ist die jeweils gültige Preisliste des Vermieters. Eventuelle Abweichungen haben nur Gültigkeit, wenn diese schriftlich vom Vermieter bestätigt wurden.
Die Unwirksamkeit einzelner Vorschriften hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen AGB zur Folge. An Stelle der einzelnen unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt zustande durch Internetbuchung, schriftliche, mündliche oder telefonische Bestellung des Mieters.
Der Mietvertrag ist ohne Unterschrift des Mieters und Vermieters gültig.

Stornobedingungen
Bis 7 Tage vor Mietbeginn werden bei privater/kommerzieller Nutzung keine Kosten verrechnet.
Bis 72 Stunden vor Mietbeginn werden 50% der Mietkosten verrechnet. Danach ist der volle Mietpreis zu bezahlen.
Umbuchungen sind bis 72 Stunden vor Mietbeginn einmalig kostenfrei.
Stornierungen haben ausschließlich per Email an buchung@studio35.at zu erfolgen.

Nutzung
Der Mieter (inkl. aller Begleitpersonen) nutzen 35mm|das|studio und aller darin befindlichen technischen Geräte auf eigene Gefahr. Der Mieter bestätigt, dass er über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt, die zum gefahrlosen Arbeiten im Studio erforderlich sind. Eine technische Unterweisung über die Handhabung der Studioeinrichtung ist zwingend. Die Anzahl der Personen ist aus Sicherheitstechnischen Gründen immer anzuführen.
Die Räume sowie die Geräte dürfen nicht zweckentfremdet benutzt werden.
Am Beginn der Studiomiete ist das Studio durch den Mieter auf ordentlichen Zustand, Sauberkeit, Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Einrichtung und des Equipments zu prüfen und schriftlich zu bestätigen.
Bei Ende der Studiomiete muss das Studio wieder in ebendiesem Zustand abgegeben werden. Dies betrifft insbesondere technische Geräte, Dekostoffe, den Sanitärbereich und Geschirr etc. Dafür anfällige Zeit ist bei der Buchung zu berücksichtigen und einzuplanen.
Der Mieter verpflichtet sich zu größtmöglicher Sorgfalt. Grobe Verschmutzungen oder Beschädigungen (z.B. der Dekostoffe durch Schuhe, Absätze etc.) sind vom Mieter kostenpflichtig zu beheben.
35mm|das|studio behält sich vor, bei übermäßiger Verschmutzung eine Reinigungspauschale in Rechnung zu stellen.
Übermäßige Lärmentwicklung und laute Musik sind zu unterlassen. Der übermäßige Konsum von Alkohol ist verboten. Im Studio sowie im Gangbereich ist absolutes Rauchverbot. Rauchen ist an den gekennzeichneten allgemeinen Aufenthaltsflächen gestattet.

Buchungseinheiten
Mietbar sind beide Studios täglich zwischen 08:00 und 22:00 Uhr flexibel in 30 Minuten Einheiten. Die Mindestbuchung beträgt 60 Minuten.
Die Buchungszeiten sind zwingend einzuhalten, um eine problemlose Weitergabe an den nächsten Mieter zu gewährleisten. Eine Überziehung der gebuchten Zeit ist nur möglich wenn das Studio frei ist und immer mit dem Vermieter ehestmöglich abzusprechen.
Die Überziehung wird pro angefangener Einheit laut Preisliste verrechnet. Vom Vermieter nicht verschuldeter oder verspäteter Produktionsbeginn bzw. Unterbrechungen werden voll berechnet.
Angefangene Einheiten werden jeweils zur vollen Einheit aufgerundet.
Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die eine Beschädigung oder Verunreinigung der Studioräume und Geräte sowie eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnte, ist untersagt. In Ausnahmefällen ist eine schriftliche Erlaubnis und Studioaufsicht durch den Vermieter erforderlich. Der Mieter haftet auch dann für alle entstehenden Schäden.
In sämtlichen, dem Mieter überlassenen Räumen, behält der Vermieter das Hausrecht. Er kann diese Räume jederzeit selbst oder durch von ihn beauftragten Personen betreten.

Preise
Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und inklusive der Nutzung des Inventars wie bei den Preisen angegeben.
Als kommerziell gilt die Nutzung durch Berufsfotografen zur Abwicklung von Auftragsarbeiten, Workshops, Seminare, und die Vermietung an Werbeagenturen. Wird das Studio nicht gemäß den Mietvertrag (z.B. Privattarif bei kommerzieller Nutzung) verwendet, wird der Differenzbetrag zur kommerziellen Nutzung nach verrechnet.
Bei der kommerziellen Nutzung ist die Angabe der Art der Aufnahmen und die Anzahl der Personen anzugeben.

Urheberrecht / Jugendschutz
Der Mieter ist verpflichtet, alle in den Räumen des Vermieters zur Bearbeitung und Herstellung von Bildaufnahmen erforderlichen Urheberrechte, Leistungsschutz oder sonstige Rechte auf eigene Rechnung ordnungsgemäß zu erwerben.
Der Mieter verpflichtet sich, im Studio keine sitten- und/oder gesetzeswidrigen Handlungen vorzunehmen, insbesonderes die Einhaltung des Jugendschutzes ist zu gewährleisten.

Versicherung und Haftung
Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte sorgfältig zu behandeln. Er ist verpflichtet, das gesamte Material während der Leihdauer gegen alle Risiken zu versichern bzw. selbst in die Haftung einzutreten. Entstehende Unkosten gehen zu Lasten des Mieters.
Der Mieter haftet für alle während der Leihdauer entstandenen Schäden (unabhängig davon ob sie von ihm selbst oder dessen Begleitpersonen verursacht wurden), auch für Zufalls- und Transportschäden. Ausgenommen davon sind Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Personals des Vermieters verursacht wurden.

Schadensfälle, Defekte oder Verluste der gemieteten Gegenstände nebst Zubehör sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Ist infolge unsachgemäßer Behandlung oder nicht normaler Abnutzung der Geräte eine Reparatur fällig, geht diese zu Lasten des Mieters.
Für Kundeneigentum wird keine Haftung übernommen. Für mitgebrachte Gegenstände jeder Art besteht kein Versicherungsschutz und übernimmt der Vermieter auch keinerlei Haftung.
Für direkte oder indirekte Schäden, die durch Ausfall oder Störung an den gemieteten Geräten oder durch das Personal des Vermieters verursacht werden, ist eine Haftung des Vermieters ausdrücklich ausgeschlossen.
Außer in Fällen von Unmöglichkeit und Verzug haftet der Vermieter, auch für sein Personal, nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Der Vermieter haftet nicht für Unfälle oder Verletzungen während der Mietdauer im Studio welcher Art auch immer.
Wird ein Buchungstermin durch äußere Umstände für den Mieter erschwert oder gar unmöglich, haftet 35mm|das|studio maximal in der Höhe der Buchungskosten.

Für entstandene Schäden oder Ausfälle (z.B. entgangene Gewinne des Fotografen/Mieters, Modelhonorare, Visagistenkosten, Fahrtkosten,…) haftet 35mm|das|studio nicht.
Solche äußeren Umstände können sein: Stromausfall, Defekte an Wasser- oder Stromleitungen, Defekte von Blitzanlage, Leuchtmitteln, sowie alle anderen Dinge, die für den Betrieb des Studios erforderlich sind.
Der Studiobucher erkennt die zu Beginn der Buchungszeit mündlichen und schriftlichen Absprachen zur Sorgfaltspflicht an.

Sonstiges
Der Studiobucher hat sich vor der Benutzung des Studios über Fluchtwege, Lösch- und Erste-Hilfe Einrichtungen zu informieren. Bei Zuwiderhandlung, grober Fahrlässigkeit, Alkohol oder Drogenkonsum kann der Studiobucher der Räumlichkeiten verwiesen werden und es erlischt jeglicher Haftungsanspruch.
Im Studio zurückgelassene bzw. vergessene Gegenstände und/oder Wertgegenstände wie beispielsweise Objektivdeckel, Kleidungsstücke, Schuhe, Schmuck oder ähnliches werden längstens 6 Monate aufbewahrt und im Anschluss daran entsorgt bzw. gehen in den Fundus von 35mm|das|studio über.

Verbrauchsmaterial und Preise
Es stehen verschiedene Hintergrundkartons zur Benutzung zu Verfügung. Die Mietkosten sind „All Inclusive“ Kosten. Dem Mieter entstehen keine weiteren Kosten für die Benützung des Hintergrundkartons.
Beschädigungen bzw. starke Verschmutzungen des Studios werden nach Aufwand für die Wiederherstellung/Reinigung abgerechnet.